GmbH-Fremdgeschäftsführer als Arbeitnehmer i. S. d. AGG
Problempunkt
Der am 28.3.1955 geborene Kläger wehrte sich gegen die Beendigung seines Geschäftsführeranstellungsvertrags. Er war seit dem 1.9.2005 Geschäftsführer der beklagten GmbH. Aufgrund des Anstellungsvertrags war die Beklagte berechtigt, mit Eintritt des 61. Lebensjahres des Klägers das Dienstverhältnis durch einseitige Erklärung mit einer Frist von sechs Monaten zum Jahresende zu beenden. Der Dienstvertrag des Klägers lief zunächst bis zum 31.8.2010 und wurde im Anschluss mehrfach verlängert.
Weiterlesen mit AuA-PLUS
Um den kompletten Artikel zu lesen benötigen Sie AuA-PLUS.
Falls Sie Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus haben, können Sie unseren Leserservice kontaktieren »
· Artikel im Heft ·
Das umfangreiche Buch „Praxis des Arbeitsrechts“ ist jüngst in Auflage Nr.7 erschienen. Es kann als eines der Standardwerke im Arbeits-
Ausgangslage
Viele kleine und mittelständische Unternehmen finden keinen geeigneten Nachfolger. Laut dem Report Unternehmensnachfolge 2024 der
Problempunkt
Das LAG Rheinland-Pfalz hatte über die Wirksamkeit einer arbeitgeberseitig ausgesprochenen außerordentlichen Kündigung wegen
Problempunkt
Im Streitfall war ein Arbeitnehmer seit dem 1.9.2000 bei der P GmbH als kaufmännischer Angestellter beschäftigt. Im Dezember 2013
Der Kläger ist unbefristet bei der Beklagten Universität gem. TV-L beschäftigt und bewarb sich auf eine dort ausgeschriebene Stelle zum
● Problempunkt
Der Kläger ist seit 2009 bei der Beklagten beschäftigt. Sein Bruttojahresgehalt belief sich zuletzt auf ca. 130.000