Kein Kündigungsverbot nach Beendigung von Elternzeit

§§ 15, 16, 18 BEEG; §§ 241, 626 BGB

1. Mit nachträglichem Wegfall der Voraussetzungen nach § 15 Abs. 1, 1a BEEG enden sowohl Elternzeit als auch der besondere Kündigungsschutz nach § 18 BEEG.

2. Eine Zustimmung des Arbeitgebers ist hierfür nicht erforderlich – die Vorschrift des § 16 Abs. 3 Satz 1 BEEG findet insoweit keine Anwendung.

(Leitsätze des Bearbeiters)

LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 17.9.2021 – 12 Sa 23/21

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Bild: beeboys/stock.adobe.com
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Problempunkt

Die Parteien stritten vorliegend über die Wirksamkeit einer außerordentlichen, hilfsweise ordentlichen Kündigung eines seit Dezember 2009 bestehenden Arbeitsverhältnisses. Die Klägerin hatte – angesichts der Geburt von Zwillingen am 30.4.2019 – zunächst form- und fristgerecht die Gewährung von Elternzeit bis zu deren vollendeten dritten Lebensjahren beantragt. Nach Ablauf der gesetzlichen Mutterschutzfrist sollte die Klägerin demnach bis zum 29.4.2022 in Elternzeit sein.

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David Johnson

David Johnson
MBA, LL.M. (Stellenbosch), Compliance Officer (Univ.), Rechtsanwalt, München

· Artikel im Heft ·

Kein Kündigungsverbot nach Beendigung von Elternzeit
Seite 57
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