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helmutvogler/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert

Keine Haftung für Chat Weiterleitung durch Betriebsrat

§§ 79a, 84, 85 Abs. 1 BetrVG; §§ 7, 3, 13 AGG; Art. 1, 2 Abs. 1 GG; § 823 Abs. 1 BGB

Problempunkt

Der Kläger war als Verkaufsleiter angestellt. Der Beklagte ist Betriebsratsvorsitzender. Von September 2022 bis Juli 2023 unterhielt der Kläger eine von ihm als „On/Off-Beziehung“ bezeichnete Verbindung zu Frau N., einer damaligen Arbeitnehmerin, deren Vorgesetzter er war. Im Rahmen der Beziehung kam es zu Auseinandersetzungen. Der Kläger und Frau N.

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