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RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert
Kündigung eines Corona-Testverweigerers
§ 1 Abs. 2 KSchG; § 106 GewO; §§ 314 Abs. 2, 618 BGB
Problempunkt
Der Arbeitgeber betreibt einen Ride-Sharing-Betrieb für Personenbeförderung, wobei die Fahrzeuge bis zu sechs Fahrgäste fassen und die Fahrzeit im Schnitt 21 Minuten beträgt. Der Kläger ist ledig, einem Kind unterhaltspflichtig und seit 15.6.2019 als Fahrer in Hamburg für 2.088 Euro tätig.
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