Kündigung eines Corona-Testverweigerers
Problempunkt
Der Arbeitgeber betreibt einen Ride-Sharing-Betrieb für Personenbeförderung, wobei die Fahrzeuge bis zu sechs Fahrgäste fassen und die Fahrzeit im Schnitt 21 Minuten beträgt. Der Kläger ist ledig, einem Kind unterhaltspflichtig und seit 15.6.2019 als Fahrer in Hamburg für 2.088 Euro tätig.
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