Kununu: Offenlegung der Identität von Bewertern
Problempunkt
Die Antragstellerin begehrt von der Antragsgegnerin das Unterlassen der Zugänglichmachung von zwei Bewertungen ihres Unternehmens in einem Arbeitgeberbewertungsportal. Die Antragstellerin ist die Geschäftsführerin eines Unternehmens und die Inhaberin eines Ladengeschäfts in Hamburg mit 22 Beschäftigten. Antragsgegnerin ist die Betreiberin des Arbeitgeberbewertungsportals Kununu. Auf dieser über das Internet aufrufbaren Plattform können gegenwärtige und ehemalige Mitarbeiter, Bewerber und Auszubildende ihren Arbeitgeber in verschiedenen Kategorien bewerten. Auf der Bewertungsplattform befinden sich über 5,3 Mio.
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● Problempunkt
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