Nachvertragliches Wettbewerbsverbot und Vorvertrag
Problempunkt
Die Parteien stritten über eine Karenzentschädigung. Der Kläger war von 2014 bis 2016 als Vertriebsmitarbeiter in einer neu gegründeten Niederlassung der Beklagten beschäftigt. In seinem Arbeitsvertrag erklärte sich der Kläger bereit, auf Verlangen der Beklagten ein Wettbewerbsverbot für die Zeit nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu vereinbaren. Der Inhalt des nachvertraglichen Wettbewerbsverbots war als Anlage 1 dem Arbeitsvertrag beigefügt.
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Im laufenden Arbeitsverhältnis, aber auch noch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, bestehen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Problempunkt
Der Beklagte war bis zum 31.10.2017 als Medienberater bei der Klägerin beschäftigt. Die Klägerin betreibt Internetportale
Beschränkter Schutz durch Wettbewerbsverbote
Unabhängig von den Besonderheiten der konkreten Arbeitspflicht und den individualvertraglichen
Vor dem LAG Mecklenburg-Vorpommern stritten die Parteien über die Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung wegen des Vorwurfs, eine
Ist-Situation und Entwicklungstrends
Die deutschen Unternehmen stehen aktuell vor gewaltigen Herausforderungen: Die Corona-Pandemie
Schriftform und Nachweis
In Deutschland ist der Abschluss eines Arbeitsvertrags formfrei möglich, allerdings ist der Arbeitgeber