Nachvertragliches Wettbewerbsverbot und Vorvertrag
Problempunkt
Die Parteien stritten über eine Karenzentschädigung. Der Kläger war von 2014 bis 2016 als Vertriebsmitarbeiter in einer neu gegründeten Niederlassung der Beklagten beschäftigt. In seinem Arbeitsvertrag erklärte sich der Kläger bereit, auf Verlangen der Beklagten ein Wettbewerbsverbot für die Zeit nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu vereinbaren. Der Inhalt des nachvertraglichen Wettbewerbsverbots war als Anlage 1 dem Arbeitsvertrag beigefügt.
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Dr. Ingo Plesterninks
· Artikel im Heft ·
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