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RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert
Offene Videoüberwachung: Kein Beweisverwertungsverbot bei Arbeitszeitbetrug
§ 626 BGB; Art. 6 DSGVO; §§ 138, 286, 371ff. ZPO
Problempunkt
Die beklagte Arbeitgeberin hatte das Arbeitsverhältnis des zuletzt als Teamsprecher in der Gießerei beschäftigten Klägers gestützt auf den Vorwurf fristlos gekündigt, er habe eine Mehrarbeitsschicht am 2.6.2018 nicht geleistet, in der Absicht, dennoch die Vergütung dafür zu beanspruchen.
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