Offene Videoüberwachung: Kein Beweisverwertungsverbot bei Arbeitszeitbetrug
Problempunkt
Die beklagte Arbeitgeberin hatte das Arbeitsverhältnis des zuletzt als Teamsprecher in der Gießerei beschäftigten Klägers gestützt auf den Vorwurf fristlos gekündigt, er habe eine Mehrarbeitsschicht am 2.6.2018 nicht geleistet, in der Absicht, dennoch die Vergütung dafür zu beanspruchen. Nach einem anonymen Hinweis auf regelmäßigen Arbeitszeitbetrug von Mitarbeitern in der Gießerei hatte die Arbeitgeberin Aufzeichnungen einer durch ein Piktogramm ausgewiesenen und nicht zu übersehenden Videokamera an einem Tor zum Werksgelände ausgewertet.
Weiterlesen mit AuA-PLUS
Um den kompletten Artikel zu lesen benötigen Sie AuA-PLUS.
Falls Sie Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus haben, können Sie unseren Leserservice kontaktieren »
· Artikel im Heft ·
Zu Beginn des Jahres hat das BAG die Position von Betriebsräten bei der Auswahl von Schulungen gestärkt. Bekommen wir es jetzt mit sog.
Employer Branding – die Stimme nach außen
Eine starke Arbeitgebermarke ist heute mehr als nur ein Vorteil im Kampf um Talente – sie
Vom 13. bis 19. Mai findet europaweit die Mental Health Awareness Week statt. Diese hat die Plattform lebenslaufapp.ch zum Anlass genommen, um den
Eine steuerlich anzuerkennende doppelte Haushaltsführung liegt vor, wenn Beschäftigte aus beruflichen Gründen außerhalb des Ortes, an dem
●Problempunkt
Der Arbeitsvertrag der Klägerin sah eine Kündigungsfrist von einem Vierteljahr zum Quartalsende vor. Der Arbeitgeber
Die Parteien eines Arbeitsverhältnisses hatten sich im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs auf die ordentliche Beendigung des