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AA+W/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert

Offene Videoüberwachung: Kein Beweisverwertungsverbot bei Arbeitszeitbetrug

§ 626 BGB; Art. 6 DSGVO; §§ 138, 286, 371ff. ZPO

Problempunkt

Die beklagte Arbeitgeberin hatte das Arbeitsverhältnis des zuletzt als Teamsprecher in der Gießerei beschäftigten Klägers gestützt auf den Vorwurf fristlos gekündigt, er habe eine Mehrarbeitsschicht am 2.6.2018 nicht geleistet, in der Absicht, dennoch die Vergütung dafür zu beanspruchen.

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