Problempunkt
Die Parteien streiten darüber, ob die Klägerin der Beklagten Schadensersatz schuldet. Die Klägerin war als Verkäuferin in der Lottoannahmestelle der Beklagten beschäftigt. Das Ladenlokal der Lottoannahmestelle wurde von drei für jedermann erkennbaren Videokameras überwacht. Auf die Videoüberwachung wurde durch ein auffälliges gelbes Hinweisschild aufmerksam gemacht. Eine weitere Videokamera überwachte den im hinteren Bereich der Lottoannahmestelle liegenden Büroraum, in dem das vereinnahmte Geld gezählt und in einem Tresor deponiert wird.
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Dr. Ingo Plesterninks
· Artikel im Heft ·
Der Kläger war als Kommissionierer im Frischebereich eines Großhandelslagers beschäftigt, in dem mehr als 400 Arbeitnehmer arbeiten. Im
Einem Mitarbeiter in einer Gießerei wurde der Vorwurf gemacht, er habe an drei konkreten Tagen einen Arbeitszeitbetrug begangen. Er habe
Problempunkt
Die beklagte Arbeitgeberin hatte das Arbeitsverhältnis des zuletzt als Teamsprecher in der Gießerei beschäftigten Klägers
Der Einsatz von Videoüberwachungsanlagen führt immer wieder zu Streitigkeiten zwischen Betriebsräten und Arbeitgebern. Vor dem LAG Hamm
„In einem Kündigungsschutzprozess besteht grundsätzlich kein Verwertungsverbot in Bezug auf solche Aufzeichnungen aus einer offenen
Problempunkt
Der Beklagte war bis zum 31.10.2017 als Medienberater bei der Klägerin beschäftigt. Die Klägerin betreibt Internetportale