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paul/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Lesedauer: ca. 4 Minuten
RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert

Offene Videoüberwachung

§§ 32, 6b BDSG a. F.; § 26 BDSG n. F.

Problempunkt

Die Parteien streiten darüber, ob die Klägerin der Beklagten Schadensersatz schuldet. Die Klägerin war als Verkäuferin in der Lottoannahmestelle der Beklagten beschäftigt. Das Ladenlokal der Lottoannahmestelle wurde von drei für jedermann erkennbaren Videokameras überwacht. Auf die Videoüberwachung wurde durch ein auffälliges gelbes Hinweisschild aufmerksam gemacht.

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