Lesedauer: ca. 4 Minuten
RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert
Offene Videoüberwachung
§§ 32, 6b BDSG a. F.; § 26 BDSG n. F.
Problempunkt
Die Parteien streiten darüber, ob die Klägerin der Beklagten Schadensersatz schuldet. Die Klägerin war als Verkäuferin in der Lottoannahmestelle der Beklagten beschäftigt. Das Ladenlokal der Lottoannahmestelle wurde von drei für jedermann erkennbaren Videokameras überwacht. Auf die Videoüberwachung wurde durch ein auffälliges gelbes Hinweisschild aufmerksam gemacht.
Weiterlesen mit AuA-PLUS
Um den kompletten Artikel zu lesen, benötigen Sie ein AuA-PLUS Abonnement.
Sie haben Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus?
Kontaktieren Sie unseren Leserservice.
Premium
