Lesedauer: ca. 4 Minuten
RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert
Pflicht zur Anzeige einer Nebentätigkeit verletzt – Abmahnung gerechtfertigt
Art. 12 Abs. 1, 5 Abs. 1 Satz 1 und 2 GG
Problempunkt
Der Kläger wehrt sich gegen eine ihm erteilte Abmahnung. Er ist als Redakteur für eine Zeitschrift bei der Beklagten beschäftigt. Im für das Arbeitsverhältnis geltenden Tarifvertrag findet sich die Regelung zur Anzeigepflicht von Nebentätigkeiten.
Weiterlesen mit AuA-PLUS
Um den kompletten Artikel zu lesen, benötigen Sie ein AuA-PLUS Abonnement.
Sie haben Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus?
Kontaktieren Sie unseren Leserservice.
Premium
