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helmutvogler/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Lesedauer: ca. 4 Minuten
RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert

Pflicht zur Anzeige einer Nebentätigkeit verletzt – Abmahnung gerechtfertigt

Art. 12 Abs. 1, 5 Abs. 1 Satz 1 und 2 GG

Problempunkt

Der Kläger wehrt sich gegen eine ihm erteilte Abmahnung. Er ist als Redakteur für eine Zeitschrift bei der Beklagten beschäftigt. Im für das Arbeitsverhältnis geltenden Tarifvertrag findet sich die Regelung zur Anzeigepflicht von Nebentätigkeiten.

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