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RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert
Privatwirtschaft und Kopftuchverbot
Art. 4 GG; Art. 4 RL 2000/78/EG
Problempunkt
Die Beklagte ist ein Unternehmen des Einzelhandels. Die klagende Arbeitnehmerin muslimischen Glaubens ist bei ihr als Verkaufsberaterin und Kassiererin beschäftigt. Nach der Geburt eines Kindes ist sie in Elternzeit gegangen. Vor der Elternzeit hat sie kein Kopftuch getragen oder ihre Religion in einer anderen Weise nach außen sichtbar kenntlich gemacht.
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