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RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert

Rückforderung einer Sonderzahlung: Bezugnahme auf Tarifvertrag – Inhaltskontrolle

§§ 310 Abs. 4 Satz 3, 307 Abs. 3 BGB

● Problempunkt

Der nicht tarifgebundene Kläger war bei der Beklagten seit 2020 als Rettungssanitäter beschäftigt. Der Arbeitsvertrag nahm auf den DRK-Reformtarifvertrag (RTV) Bezug. Der Kläger erhielt im November 2021 eine Jahressonderzahlung. Zum 31.3.2022 kündigte er sein Arbeitsverhältnis. Nach § 23 Abs.

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