Sachgrundbefristung bei vorübergehendem Bedarf an der Arbeitsleistung

§ 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 TzBfG

Die Übernahme eines zeitlich begrenzten Projekts, für dessen Erledigung das vorhandene Personal nicht ausreicht, kann einen vorübergehenden Beschäftigungsbedarf nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 TzBfG begründen. Voraussetzung ist, dass es sich bei den im Rahmen des Projekts wahrzunehmenden Aufgaben um auf vorübergehende Dauer angelegte und gegenüber den Daueraufgaben des Arbeitgebers abgrenzbare Zusatzaufgaben handelt.

(Leitsätze der Bearbeiterin)

BAG, Urteil vom 21.8.2019 – 7 AZR 572/17

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Bild: beeboys/stock.adobe.com
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Problempunkt

Viele Unternehmen stehen regelmäßig vor der Frage, ob die Beschäftigung eines Mitarbeiters im Rahmen eines zeitlich befristeten Projekts die Befristung des Arbeitsvertrags auf die Dauer des Projekts rechtfertigt. Dies ist insbesondere von Bedeutung, wenn eine sachgrundlose Befristung aufgrund einer Vorbeschäftigung oder wegen Überschreitens der Zweijahresgrenze nach § 14 Abs. 2 TzBfG nicht in Betracht kommt. Ganz allgemein gilt, dass die bloße Ungewissheit über die Entwicklung der Auftragslage und damit des zukünftigen Arbeitskräftebedarfs nicht ausreicht, um Arbeitsverträge zu befristen.

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Dr. Laura Krings

Rechtsanwältin, Warth & Klein Grant Thornton Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, München

· Artikel im Heft ·

Sachgrundbefristung bei vorübergehendem Bedarf an der Arbeitsleistung
Seite 182
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