Sachgrundbefristung bei vorübergehendem Bedarf an der Arbeitsleistung

§ 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 TzBfG

Die Übernahme eines zeitlich begrenzten Projekts, für dessen Erledigung das vorhandene Personal nicht ausreicht, kann einen vorübergehenden Beschäftigungsbedarf nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 TzBfG begründen. Voraussetzung ist, dass es sich bei den im Rahmen des Projekts wahrzunehmenden Aufgaben um auf vorübergehende Dauer angelegte und gegenüber den Daueraufgaben des Arbeitgebers abgrenzbare Zusatzaufgaben handelt.

(Leitsätze der Bearbeiterin)

BAG, Urteil vom 21.8.2019 – 7 AZR 572/17

1106
Bild: beeboys/stock.adobe.com
Bild: beeboys/stock.adobe.com

Problempunkt

Viele Unternehmen stehen regelmäßig vor der Frage, ob die Beschäftigung eines Mitarbeiters im Rahmen eines zeitlich befristeten Projekts die Befristung des Arbeitsvertrags auf die Dauer des Projekts rechtfertigt. Dies ist insbesondere von Bedeutung, wenn eine sachgrundlose Befristung aufgrund einer Vorbeschäftigung oder wegen Überschreitens der Zweijahresgrenze nach § 14 Abs. 2 TzBfG nicht in Betracht kommt. Ganz allgemein gilt, dass die bloße Ungewissheit über die Entwicklung der Auftragslage und damit des zukünftigen Arbeitskräftebedarfs nicht ausreicht, um Arbeitsverträge zu befristen.

Weiterlesen mit AuA-PLUS

Um den kompletten Artikel zu lesen benötigen Sie AuA-PLUS.

 

Falls Sie Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus haben, können Sie unseren Leserservice kontaktieren »

Dr. Laura Krings

Rechtsanwältin, Warth & Klein Grant Thornton Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, München

· Artikel im Heft ·

Sachgrundbefristung bei vorübergehendem Bedarf an der Arbeitsleistung
Seite 182
Premium
Bild Teaser
Body Teil 1

Die Klägerin arbeitete bei einem Produktionsunternehmen über eine Zeitarbeitsfirma von Dezember 2017 bis 1.6.2018. Ab dem 1.6.2018 schloss

Premium
Bild Teaser
Body Teil 1

Einleitung

Im Juni 2018 hatte das BVerfG die bisherige Rechtsprechung des BAG zum Vorbeschäftigungsverbot bei sachgrundloser Befristung als

Premium
Bild Teaser
Body Teil 1

Problempunkt

Die Parteien streiten um die Wirksamkeit einer Befristung. Die Klägerin war seit 2009 aufgrund mehrerer befristeter

Frei
Bild Teaser
Body Teil 1

Vor dem Thüringer LAG stritten die Parteien über die Wirksamkeit eines sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrags.

Der

Frei
Bild Teaser
Body Teil 1

Die Parteien streiten im Zusammenhang mit einer Höhergruppierung über die zutreffende Stufenzuordnung. Das befristete Arbeitsverhältnis

Premium
Bild Teaser
Body Teil 1

Ausgangslage

Im Rahmen des Sozialschutz-Pakets zur Abmilderung der Folgen der Corona-Pandemie beschloss die Bundesregierung im März 2020 eine