Sachgrundbefristung bei vorübergehendem Bedarf an der Arbeitsleistung
Problempunkt
Viele Unternehmen stehen regelmäßig vor der Frage, ob die Beschäftigung eines Mitarbeiters im Rahmen eines zeitlich befristeten Projekts die Befristung des Arbeitsvertrags auf die Dauer des Projekts rechtfertigt. Dies ist insbesondere von Bedeutung, wenn eine sachgrundlose Befristung aufgrund einer Vorbeschäftigung oder wegen Überschreitens der Zweijahresgrenze nach § 14 Abs. 2 TzBfG nicht in Betracht kommt. Ganz allgemein gilt, dass die bloße Ungewissheit über die Entwicklung der Auftragslage und damit des zukünftigen Arbeitskräftebedarfs nicht ausreicht, um Arbeitsverträge zu befristen.
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Dr. Laura Krings

· Artikel im Heft ·
Einleitung
Im Juni 2018 hatte das BVerfG die bisherige Rechtsprechung des BAG zum Vorbeschäftigungsverbot bei sachgrundloser Befristung als
Problempunkt
Der Entscheidung liegt der Abschluss eines sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrags zugrunde. Die Arbeitnehmerin klagte
Problempunkt
Im vorliegenden Fall stritten die Parteien über die rechtliche Wirksamkeit einer einvernehmlich getroffenen
Problempunkt
Der Entscheidung liegt der Abschluss eines sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrags zugrunde. Der Arbeitnehmer klagte nach
1 Vorbeschäftigungsverbot bei sachgrundloser Befristung
§ 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG legt fest: „Eine Befristung nach Satz 1 [Anm.: ohne
Problempunkt
Die Parteien streiten um die Wirksamkeit einer Befristung. Die Klägerin war seit 2009 aufgrund mehrerer befristeter