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RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert
Sachgrundlose Befristung: 22 Jahre Abstand ausreichend
§ 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG
Problempunkt
Der Entscheidung liegt der Abschluss eines sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrags zugrunde. Die Arbeitnehmerin klagte nach Ablauf der Befristung auf Feststellung, dass die Befristung unwirksam ist und das Arbeitsverhältnis nicht geendet hat. Sie berief sich darauf, dass sie bereits 22 Jahre zuvor für etwa ein Jahr bei derselben Arbeitgeberin beschäftigt war.
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