Problempunkt
Der Entscheidung liegt der Abschluss eines sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrags zugrunde. Der Arbeitnehmer klagte nach Ablauf der Befristung auf Feststellung, dass die Befristung unwirksam ist und das Arbeitsverhältnis nicht beendet hat. Er berief sich darauf, dass er bereits acht Jahre zuvor für etwa anderthalb Jahre bei demselben Arbeitgeber beschäftigt war.
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Justus Frank

· Artikel im Heft ·
1 Vorbeschäftigungsverbot bei sachgrundloser Befristung
§ 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG legt fest: „Eine Befristung nach Satz 1 [Anm.: ohne
Einleitung
Im Juni 2018 hatte das BVerfG die bisherige Rechtsprechung des BAG zum Vorbeschäftigungsverbot bei sachgrundloser Befristung als
Die Befristung eines Arbeitsvertrags ist zulässig, wenn sie durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt ist (§ 14 Abs. 1 Satz 1 TzBfG)
Zeitliche Obergrenze bei Sachgrundbefristungen
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Problempunkt
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Problempunkt
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