Sachgrundlose Befristung: BAG ändert Rechtsprechung

§ 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG

Die sachgrundlose Befristung eines Arbeitsvertrags ist bei der erneuten Einstellung eines Arbeitnehmers bei demselben Arbeitgeber nur zulässig, wenn die Anwendung des Verbots der sachgrundlosen Befristung bei einer Vorbeschäftigung für die Arbeitsvertragsparteien unzumutbar wäre.

(Leitsatz der Bearbeiter)

BAG, Urteil vom 23.1.2019 – 7 AZR 733/16

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Bild: GaToR-GFX/stock.adobe.com
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Problempunkt

Der Entscheidung liegt der Abschluss eines sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrags zugrunde. Der Arbeitnehmer klagte nach Ablauf der Befristung auf Feststellung, dass die Befristung unwirksam ist und das Arbeitsverhältnis nicht beendet hat. Er berief sich darauf, dass er bereits acht Jahre zuvor für etwa anderthalb Jahre bei demselben Arbeitgeber beschäftigt war.

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Justus Frank

Maître en droit, LL.M., Rechtsanwalt, Hogan Lovells International LLP, Düsseldorf

· Artikel im Heft ·

Sachgrundlose Befristung: BAG ändert Rechtsprechung
Seite 439
Frei
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