Schadensersatz bei unzureichendem Schutz von Hinweisgebern

EU-RL 2019/1937

Das EU-Parlament hat gegen bestimmte Schutzvorschriften im Zusammenhang mit dem Status eines parlamentarischen Assistenten als Hinweisgeber verstoßen. Dies kann eine Schadensersatzpflicht begründen, hier 10.000 Euro.

(Leitsätze des Bearbeiters)

EuG, Urteil vom 11.9.2024 – T-793/22 „TU ./. Parlament“ (PM)

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Bild: AlcelVision/stock.adobe.com
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●Problempunkt

Ein akkreditierter parlamentarischer Assistent im EU-Parlament meldete Fälle von Mobbing und finanzielle Unregelmäßigkeiten, die einen Europaabgeordneten involvierten. Er wurde einem anderen Europaabgeordneten zugewiesen und anschließend nach angeblichen Repressalien von seinen Aufgaben befreit.

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Volker Stück

Volker Stück
Rechtsanwalt, Lead Expert Labour Law & Mitbestimmung, BWI GmbH, Bonn

· Artikel im Heft ·

Schadensersatz bei unzureichendem Schutz von Hinweisgebern
Seite 53
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Herr Sultzer, zunächst die ganz grundlegende Frage: Was ist ein Hinweisgeber?

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Welche Definition des Begriffs Whistleblowing bzw. Hinweisgeber legen Sie zugrunde?

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Ausgangslage

Die Richtlinie (EU) 2019/1937 vom 23.10.2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen Unionsrecht melden,

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Existiert eine einheitliche Definition des Begriffs Hinweisgeber?

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Whistleblower bzw. Hinweisgeber sind in aller Munde – und dies nicht erst seit den Enthüllungen von Edward Snowden oder Wikileaks-Gründer Julian

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Das Hinweisgeberschutzgesetz ist – im zweiten Anlauf – wohl auf der Zielgeraden. Wie sehen Sie die Zukunft des Hinweisgeberschutzes (HinSchG) in