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RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert
Schadensersatz bei Verletzung eines datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruch
Art. 15, 82 Abs. 1 DSGVO
Problempunkt
Zu allen Arbeitnehmern, die ein Arbeitgeber beschäftigt, verarbeitet er in erheblichem Umfang personenbezogene Daten. Nach Art.
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