Schadensersatz wegen überhöhter Steuerfestsetzung

§§ 8 Abs. 2 Satz 4, 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 2 EStG

Verursacht der Arbeitgeber beim Arbeitnehmer einen tatsächlich entstandenen Steuerschaden, führt die daraus resultierende Schadensersatzzahlung nicht zu einem Lohnzufluss.

(Leitsatz des Bearbeiters)

BFH, Urteil vom 25.4.2018 – VI R 34/16

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Bild: AlcelVision/stock.adobe.com
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Problempunkt

Die Arbeitgeberin stellte dem Kläger ab 2002 einen Dienstwagen nebst Fahrer zur Verfügung, den er auch privat nutzen durfte. Der Kläger führte über die Fahrten mit dem Dienstwagen Loseblatt-Aufzeichnungen, die später in ein gebundenes Buch übertragen wurden. Diese Aufzeichnungen wurden vom beklagten Finanzamt im Anschluss an eine bei der Arbeitgeberin durchgeführte Lohnsteuer-Außenprüfung nicht anerkannt. Für den Prüfungszeitraum (2002 bis 2005) erließ das Finanzamt gegenüber dem Kläger entsprechend geänderte Einkommensteuerbescheide, die auch einer nachfolgenden Klage vor dem Finanzgericht standhielten.

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Dr. Ralf Laws

Dr. Ralf Laws
LL.M. M.M., Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Steuerrecht, Fachberater für Unternehmensnachfolge, Brilon

· Artikel im Heft ·

Schadensersatz wegen überhöhter Steuerfestsetzung
Seite 443
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