Schadensersatz wegen überhöhter Steuerfestsetzung
Problempunkt
Die Arbeitgeberin stellte dem Kläger ab 2002 einen Dienstwagen nebst Fahrer zur Verfügung, den er auch privat nutzen durfte. Der Kläger führte über die Fahrten mit dem Dienstwagen Loseblatt-Aufzeichnungen, die später in ein gebundenes Buch übertragen wurden. Diese Aufzeichnungen wurden vom beklagten Finanzamt im Anschluss an eine bei der Arbeitgeberin durchgeführte Lohnsteuer-Außenprüfung nicht anerkannt. Für den Prüfungszeitraum (2002 bis 2005) erließ das Finanzamt gegenüber dem Kläger entsprechend geänderte Einkommensteuerbescheide, die auch einer nachfolgenden Klage vor dem Finanzgericht standhielten.
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Dr. Ralf Laws
· Artikel im Heft ·
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Ausgangssituation
Die mit einem zur privaten Nutzung zur Verfügung gestellten Firmenwagen durchgeführten Fahrten zwischen der Wohnung des Arbeitnehmers