Schadensersatzanspruch bei falscher Auskunft zu steuerrechtlichen Aspekten der Abfindungszahlung

§§ 195, 241 Abs. 2, 254, 280 Abs. 1, 305 Abs. 1, 305c Abs. 1, 306, 307 Abs. 3 Satz 1, 309, 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BGB; §§ 158, 159 SGB III

1. Erteilt der Arbeitgeber im Zusammenhang­ mit dem Abschluss eines Aufhebungsvertrags mit Abfindungszahlung falsche oder unvollständige steuerliche Auskünfte, haftet dieser für die durch die fehlerhaften Auskünfte entstehenden Schäden.

2. Der Arbeitnehmer trägt die Darlegungs- und Beweislast für die Kausalität­ zwischen Pflichtverletzung­ und Schaden.

(Leitsätze des Bearbeiters)

LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 5.11.2020 – 17 Sa 12/20

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Bild: WavebreakmediaMicro/stock.adobe.com
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Problempunkt

Der seit dem Jahr 1979 bei dem beklagten Arbeitgeber beschäftigte Arbeitnehmer verlangt von diesem den Ersatz eines behaupteten Schadens wegen steuerlicher Falschberatung bei Abschluss eines Aufhebungsvertrags. Nach Vertragsverhandlungen einigten sich die beiden Parteien im November 2016 auf einen Aufhebungsvertrag mit Abfindungszahlung. Der klagende Arbeitnehmer behauptet, der Personalleiter habe im Rahmen der Verhandlungen Aussagen zu steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten bei der Auszahlung der Abfindungssumme gemacht.

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Marco Stahn

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Baker Tilly, Frankfurt am Main

· Artikel im Heft ·

Schadensersatzanspruch bei falscher Auskunft zu steuerrechtlichen Aspekten der Abfindungszahlung
Seite 56
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