Schriftform umfasst nicht den Vertragsbeginn

§ 14 Abs. 4 TzBfG

Für die Wahrung des Schriftformerfordernisses für eine Befristungsabrede ist es regelmäßig hinreichend, wenn die Parteien einen kalendermäßig bestimmten Endtermin vereinbaren. Ist ein konkretes Datum als Beendigung des Arbeitsverhältnisses schriftlich festgehalten, tangiert die Angabe des Beginns des Arbeitsverhältnisses weder den klarstellenden und warnenden noch den beweissichernden Zweck der Norm. Der Anfangszeitpunkt eines befristeten Arbeitsvertrags bedarf allenfalls dann der Schriftform, wenn er zur Bestimmung des Endzeitpunkts maßgeblich ist

(Leitsätze des Bearbeiters)

BAG, Urteil vom 16.8.2023 – 7 AZR 300/22

1106
Bild: Haramis Kalfar/stock.adobe.com
Bild: Haramis Kalfar/stock.adobe.com

Problempunkt

Der Kläger begehrt die Entfristung seines Arbeitsvertrags. Er wurde von der Beklagten als Kassierer für ein Freibad saisonal befristet eingestellt. Die Befristungsabrede bestimmte den 30.9. des Jahres als Enddatum der Vertragslaufzeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

Nachdem der Arbeitsvertrag bereits beidseitig unterschrieben war, jedoch vor der vereinbarten Aufnahme der Tätigkeit durch den Kläger einigten sich die Parteien mündlich auf einen früheren Arbeitsbeginn. Tatsächlich hat der Kläger sodann auch zu diesem früheren Datum seine Arbeit aufgenommen.

Weiterlesen mit AuA-PLUS

Um den kompletten Artikel zu lesen benötigen Sie AuA-PLUS.

 

Falls Sie Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus haben, können Sie unseren Leserservice kontaktieren »

· Artikel im Heft ·

Schriftform umfasst nicht den Vertragsbeginn
Seite 53
Premium
Bild Teaser
Body Teil 1

Ausgangslage

Etwa jedes achte Unternehmen in Deutschland nutzt KI (Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung Nr. 453 v. 27.11.2023

Frei
Bild Teaser
Body Teil 1

An dieser Stelle finden Sie jeden Monat eine Übersicht der Kennzahlen verschiedener Berufsgruppen/Jobprofile.

1. Funktionsbeschreibung

Premium
Bild Teaser
Body Teil 1

Das überdurchschnittliche Arbeitszeugnis ist für das berufliche Vorankommen nach wie vor prägend, wirkt es doch quasi als „Türöffner“, um

Für die Wahl des Betriebsrats kann der Wahlvorstand denjenigen Arbeitnehmern, von denen ihm bekannt ist, dass sie im Zeitpunkt der Wahl wegen

Premium
Bild Teaser
Body Teil 1

§ 78 BetrVG: Das allgemeine Benachteiligungs- und Begünstigungsverbot

Gemäß § 78 BetrVG dürfen Betriebsratsmitglieder wegen ihrer Tätigkeit weder

Premium
Bild Teaser
Body Teil 1

Die Arbeitswelt steht an einem Wendepunkt. Um hier die Wende wirklich zu gestalten, braucht es weniger Technologie, weniger Benchmarking