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RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert
Schriftform umfasst nicht den Vertragsbeginn
§ 14 Abs. 4 TzBfG
Problempunkt
Der Kläger begehrt die Entfristung seines Arbeitsvertrags. Er wurde von der Beklagten als Kassierer für ein Freibad saisonal befristet eingestellt. Die Befristungsabrede bestimmte den 30.9. des Jahres als Enddatum der Vertragslaufzeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
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