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helmutvogler/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Lesedauer: ca. 4 Minuten
RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert

Schriftform umfasst nicht den Vertragsbeginn

§ 14 Abs. 4 TzBfG

Problempunkt

Der Kläger begehrt die Entfristung seines Arbeitsvertrags. Er wurde von der Beklagten als Kassierer für ein Freibad saisonal befristet eingestellt. Die Befristungsabrede bestimmte den 30.9. des Jahres als Enddatum der Vertragslaufzeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

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