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RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert
Strafbare Beihilfe zur Untreue bei exorbitanten Abfindungen
§§ 266, 73, 73c Satz 1 StGB
● Problempunkt
Ein Verwaltungsanstellter J war seit Januar 2008 bei der Stadt Iserlohn gegen ein monatliches Tarifentgelt von 3.700 Euro brutto unbefristet beschäftigt im Ordnungs- und Servicedienst. Nach Differenzen mit Vorgesetzten u. a.
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