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Bild: grafikplusfoto/stock.adobe.com
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Lesedauer: ca. 4 Minuten
RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert

Strafbare Beihilfe zur Untreue bei exorbitanten Abfindungen

§§ 266, 73, 73c Satz 1 StGB

● Problempunkt

Ein Verwaltungsanstellter J war seit Januar 2008 bei der Stadt Iserlohn gegen ein monatliches Tarifentgelt von 3.700 Euro brutto unbefristet beschäftigt im Ordnungs- und Servicedienst. Nach Differenzen mit Vorgesetzten u. a.

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