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RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert
Strenge AGB-Kontrolle bei Dienstwagenüberlassung
§§ 307, 308, 310 BGB
Problempunkt
Der Kläger ist seit 2009 bei der Beklagten beschäftigt. Sein Bruttojahresgehalt belief sich zuletzt auf ca. 130.000 Euro inkl. des geldwerten Vorteils für die Privatnutzung eines Dienstwagens i. H. v. 1.119 Euro brutto/Monat.
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