Strenge AGB-Kontrolle bei Dienstwagenüberlassung

§§ 307, 308, 310 BGB

Die vertragliche Dienstwagenüberlassungsregelung oder einseitige Richtlinien unterliegen der gerichtlichen AGB-Kontrolle. Nicht jede Änderung der Arbeitsaufgabe ist ein anzuerkennender Sachgrund für den Entzug der Dienstwagennutzung.

(Leitsätze des Bearbeiters)

LAG Hamm, Urteil vom 23.1.2024 – 6 Sa 1030/23

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Bild: AlcelVision/stock.adobe.com
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● Problempunkt

Der Kläger ist seit 2009 bei der Beklagten beschäftigt. Sein Bruttojahresgehalt belief sich zuletzt auf ca. 130.000 Euro inkl. des geldwerten Vorteils für die Privatnutzung eines Dienstwagens i. H. v. 1.119 Euro brutto/Monat. Im Mai 2015 hatten die Parteien einen Arbeitsvertrag geschlossen, wonach der Kläger ab Juli 2015 als Salesmanager innerhalb des Geschäftsbereichs Marketing und Vertrieb eingesetzt wurde. Regelungen zur Überlassung eines Dienstwagens enthielt dieser Vertrag nicht. Nach einer Vertragsergänzung stellte die Beklagten dem Kläger während der Ausübung der Tätigkeit als Salesmanager ein sog.

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Volker Stück

Volker Stück
Rechtsanwalt, Lead Expert Labour Law & Mitbestimmung, BWI GmbH, Bonn

· Artikel im Heft ·

Strenge AGB-Kontrolle bei Dienstwagenüberlassung
Seite 52
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