Strenge AGB-Kontrolle bei Dienstwagenüberlassung
● Problempunkt
Der Kläger ist seit 2009 bei der Beklagten beschäftigt. Sein Bruttojahresgehalt belief sich zuletzt auf ca. 130.000 Euro inkl. des geldwerten Vorteils für die Privatnutzung eines Dienstwagens i. H. v. 1.119 Euro brutto/Monat. Im Mai 2015 hatten die Parteien einen Arbeitsvertrag geschlossen, wonach der Kläger ab Juli 2015 als Salesmanager innerhalb des Geschäftsbereichs Marketing und Vertrieb eingesetzt wurde. Regelungen zur Überlassung eines Dienstwagens enthielt dieser Vertrag nicht. Nach einer Vertragsergänzung stellte die Beklagten dem Kläger während der Ausübung der Tätigkeit als Salesmanager ein sog.
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Volker Stück

· Artikel im Heft ·
Ein Hersteller von Landbohranlagen stellte im Jahr 2011 einen Vice President Sales ein, der aus dem Homeoffice heraus arbeitete. Sein
Die Parteien stritten darüber, ob das Arbeitsverhältnis durch den Eintritt einer vertraglich vereinbarten auflösenden Bedingung geendet
In einem Produktionsbetrieb galt ein Haustarifvertrag, der ein Vergütungsgruppenverzeichnis mit 14 Vergütungsgruppen enthielt. Daneben
● Problempunkt
Der Kläger war bei der Beklagten auf der Grundlage eines Arbeitsvertrags in leitender Position tätig. Nach
Vom Arbeitsmarkt zum Arbeitnehmermarkt
In die Diskussion mischen sich zunehmend begleitende Themen: eine neue Art der Entlohnung
Problempunkt
Die Parteien stritten über die Wirksamkeit einer außerordentlich fristlosen, hilfsweise außerordentlichen Kündigung mit