Tariffähigkeit der DHV
Problempunkt
Das BAG musste in dieser Entscheidung vom 22.6.2021 zur Tariffähigkeit der Gewerkschaft DHV entscheiden. Unter Tariffähigkeit versteht man das Recht, Partei eines Tarifvertrags zu sein. Aus der Tariffähigkeit folgt die Befugnis, im eigenen Namen Rechtsnormen und andere das Arbeits- und Wirtschaftsleben gestaltende Sachregeln im Wege der Vereinbarung mit dem sozialen Gegenspieler zu schaffen. Allerdings kann nicht jeder Personenzusammenschluss eine Koalition i. S. v. Art. 9 Abs. 3 GG sein. Insbesondere muss eine Koalition in der Lage sein, die Rechtspositionen oder Interessen von Arbeitnehmern durchsetzen zu können.
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Dr. Johannes Oehlschläger

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