Tarifliche Altersgrenze kann auch Wiedereinstellung entgegenstehen
Problempunkt
Der Kläger begehrt von dem beklagten Land eine Entschädigung nach dem AGG. Er war bei dem Beklagten nach langjähriger Tätigkeit als Lehrer wegen des Erreichens der Regelaltersgrenze in den Altersruhestand gegangen. Im Anschluss war er jedoch wiederholt im Rahmen befristeter Arbeitsverhältnisse als Lehrer für das beklagte Land tätig.
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Prof. Dr. Tim Jesgarzewski

· Artikel im Heft ·
Der Kläger begehrte eine Entschädigung gem. § 15 Abs. 2 AGG, denn er wurde – aus seiner Sicht altersbedingt – bei der Besetzung einer
Problempunkt
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Problempunkt
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