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paul/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Lesedauer: ca. 4 Minuten
RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert

Wirksamkeit der nachträglichen Befristung nach Arbeitsaufnahme

§§ 133, 157 BGB; §§ 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3, Abs. 4, 15 Abs. 5 TzBfG

Problempunkt

Die klagende Lehrerin war bereits aufgrund mehrerer befristeter Arbeitsverträge beschäftigt worden. In einem Schreiben vom April 2013 teilte die Beklagte, das bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus in Bayern, mit:

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