Abberufung eines GmbH-Geschäftsführers
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Abberufung eines GmbH-Geschäftsführers
Problempunkt
Der Kläger war seit 1989 Geschäftsführer der beklagten GmbH, die in Bonn die Bundeskunsthalle betreibt. Nachdem die Parteien das Anstellungsverhältnis zunächst mehrfach befristet geschlossen hatten, vereinbarten sie, den Anstellungsvertrag ab Januar 2002 auf unbestimmte Zeit fortzusetzen.
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