Altersgrenze 65 ist zulässig
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Altersgrenze 65 ist zulässig
Problempunkt
Art. 6 Abs. 1 der EG-Richtlinie 2000/78 verbietet Diskriminierungen aus Gründen des Alters in Beschäftigung und Beruf. Großbritannien hat im Jahr 2006 die Antidiskriminierungsrichtlinie durch die Verordnung über die Gleichbehandlung bei der Beschäftigung älterer Arbeitnehmer (employment equalitiy (age) regulations 2006) umgesetzt.
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