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Arbeitnehmerbegriff bei Massenentlassung

Sikov/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Lesedauer: ca. 4 Minuten

Arbeitnehmerbegriff bei Massenentlassung

Problempunkt

Der Kläger, Herr Balkaya, war seit dem 1.4.2011 als Techniker für die beklagte deutsche GmbH tätig, die unstreitig zusammen mit ihm mindestens 19 Arbeitnehmer beschäftigte. Zum 15.2.2013 kündigte die Beklagte sämtliche Arbeitsverhältnisse aus dringenden betrieblichen Gründen und stellte ihren in Verlust geratenen Geschäftsbetrieb vollständig ein.

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