Arbeitszeit (AT) bei Fehlen einer arbeitsvertraglichen Vereinbarung
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Arbeitszeit (AT) bei Fehlen einer arbeitsvertraglichen Vereinbarung
Problempunkt
Die Klägerin war bei der Beklagten, einem Konzernunternehmen, als AT-Angestellte beschäftigt. Vereinbart war ein Jahresgehalt von ca. 95.000 Euro. Es galt folgende arbeitsvertragliche Regelung zur Arbeitszeit: „Im Rahmen Ihrer Aufgabenstellung sind Sie verpflichtet, auch außerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit tätig zu werden. Mit der Vergütung gemäß ...
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