Betriebsräte müssen sich ab- und anmelden
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Betriebsräte müssen sich ab- und anmelden
Problempunkt
Ein Arbeitgeber wies die Mitglieder des Betriebsrats an, sich vor Aufnahme einer Betriebsratstätigkeit immer bei ihm ab- und nach Beenden wieder anzumelden, auch wenn sie dafür den Arbeitsplatz nicht verlassen müssen. Dagegen wehrte sich der Betriebsrat erfolglos vor dem Arbeitsgericht und dem LAG.
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