Diskriminierung bei der Einstellung
Problempunkt
Die Klägerin hatte sich auf eine von der Beklagten ausgeschriebene Referentenstelle beworben. Sie wurde als einzige weibliche Bewerberin zum Vorstellungstermin geladen. Da sie zu dem Zeitpunkt verhindert war, rief sie die für das Bewerbungsverfahren zuständige Sachbearbeiterin an, um den Termin zu verschieben. Die Klägerin behauptet, die Sachbearbeiterin habe in dem Telefonat wörtlich zu ihr gesagt:" ... Sie müssen kommen, wir haben Sie als einzige weibliche Bewerberin durchgeboxt, denn die wollen doch keine Frau".
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Redaktion (allg.)
· Artikel im Heft ·
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Problempunkt
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