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Keine Diskriminierung durch Ablehnung einer Scheinbewerbung

helmutvogler/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Keine Diskriminierung durch Ablehnung einer Scheinbewerbung

Problempunkt

Der 1973 geborene Herr Kratzer hatte sich auf eine Anfang 2009 ausgeschriebene Trainee-Stelle bei einer Versicherung beworben. Als Anforderungskriterien nannte die Ausschreibung einen sehr guten, nicht länger als ein Jahr zurückliegenden oder unmittelbar bevorstehenden Hochschulabschluss, u. a. in der Fachrichtung Jura.

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