Direkt zum Inhalt

Mindestlohnsatz für entsandte ausländische Arbeitnehmer

Bild: Nirat.pix / stock.adobe.com
Lesedauer: ca. 3 Minuten

Mindestlohnsatz für entsandte ausländische Arbeitnehmer

Problempunkt

Für die Ausführung von Elektroarbeiten auf der Baustelle eines Kernkraftwerks in Finnland schloss ESA in Polen nach polnischem Recht Arbeitsverträge mit 186 Arbeitnehmern, die sie an die finnische Zweigniederlassung entsandte. Die Beschäftigten arbeiteten dort auf der Kraftwerksbaustelle und waren in Wohnungen etwa 15 Kilometer entfernt untergebracht.

Weiterlesen mit AuA-PLUS

Um den kompletten Artikel zu lesen, benötigen Sie ein AuA-PLUS Abonnement.

Sie haben Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus?
Kontaktieren Sie unseren Leserservice.