Mitbestimmung bei Schulungszeit
Problempunkt
Die Arbeitgeberin, eine bundesweit tätige Privatbank, und ihr Hamburger Betriebsrat stritten über Beteiligungs- und Auskunftsrechte im Zusammenhang mit Schulungs-/Fortbildungsmaßnahmen. Vor Durchführung einzelner Schulungsmaßnahmen teilte das Unternehmen dem Betriebsrat Inhalt, Gesamtdauer, Termine, Uhrzeit und Teilnehmer der Schulungen mit und ersuchte ihn, zuzustimmen. Die Teilnehmerlisten enthielten regelmäßig Namen, Personalnummer, Abteilung oder Funktion der Betreffenden sowie die Angabe, ob er Vollzeit oder Teilzeit arbeitet.
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Redaktion (allg.)
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Desk-Sharing-Modelle
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Auf Augenhöhe verhandeln
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Problempunkt
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Problempunkt
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Problempunkt
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