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Mitbestimmung bei Schulungszeit

Bild: WavebreakmediaMicro/stock.adobe.com
Lesedauer: ca. 4 Minuten

Mitbestimmung bei Schulungszeit

Problempunkt

Die Arbeitgeberin, eine bundesweit tätige Privatbank, und ihr Hamburger Betriebsrat stritten über Beteiligungs- und Auskunftsrechte im Zusammenhang mit Schulungs-/Fortbildungsmaßnahmen. Vor Durchführung einzelner Schulungsmaßnahmen teilte das Unternehmen dem Betriebsrat Inhalt, Gesamtdauer, Termine, Uhrzeit und Teilnehmer der Schulungen mit und ersuchte ihn, zuzustimmen.

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