Nichtabstempeln von Raucherpausen als Kündigungsgrund
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Nichtabstempeln von Raucherpausen als Kündigungsgrund
Problempunkt
Betriebe kommen zunehmend ihrer gesetzlichen Verpflichtung nach, die nichtrauchenden Mitarbeiter vor dem Tabakrauch der rauchenden Kollegen zu schützen. Die notwendige Regelung sieht regelmäßig vor, dass am Arbeitsplatz nicht geraucht werden darf. Sie gestattet den Rauchern aber, Raucherpausen an bestimmten Örtlichkeiten außerhalb der Arbeitsplätze zu machen.
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