Nichtabstempeln von Raucherpausen als Kündigungsgrund
Problempunkt
Betriebe kommen zunehmend ihrer gesetzlichen Verpflichtung nach, die nichtrauchenden Mitarbeiter vor dem Tabakrauch der rauchenden Kollegen zu schützen. Die notwendige Regelung sieht regelmäßig vor, dass am Arbeitsplatz nicht geraucht werden darf. Sie gestattet den Rauchern aber, Raucherpausen an bestimmten Örtlichkeiten außerhalb der Arbeitsplätze zu machen. Da sie hierbei keine Arbeit leisten und deshalb für die Zeit der Raucherpause keinen Anspruch auf Arbeitsvergütung haben, kann der Arbeitgeber verlangen, dass die Raucher beim Verlassen des Arbeitsplatzes ab- und bei Rückkehr auf den Arbeitsplatz wieder anstempeln.
Weiterlesen mit AuA-PLUS
Um den kompletten Artikel zu lesen benötigen Sie AuA-PLUS.
Falls Sie Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus haben, können Sie unseren Leserservice kontaktieren »
Redaktion (allg.)
· Artikel im Heft ·
Zahlen, Daten und Fakten
Laut dem Bundesministerium für Gesundheit konsumieren 9 Mio. Menschen in Deutschland Alkohol in einer problematischen
Ein Arbeitszeitbetrug, bei dem ein Mitarbeiter vortäuscht, für einen näher genannten Zeitraum seine Arbeitsleistung erbracht zu haben
Problempunkt
Vorliegend stritten die Parteien insbesondere über die Wirksamkeit einer Kündigung. Ab dem 5.2.1986 war die (spätere)
Eine Verkäuferin war mit einem Kollegen, der einen schweren Karton auf der Schulter trug, im Verkaufsraum zusammengestoßen und erlitt
Anspruch, Direktions- und Hausrecht
Ein Anspruch i. S. d. § 194 BGB des Arbeitnehmers auf die Mitnahme von Tieren ins Büro kann sich
Problempunkt
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer außerordentlichen fristlosen Kündigung und einer hilfsweise ordentlichen