Organisationsentscheidung bei betriebsbedingter Kündigung
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Organisationsentscheidung bei betriebsbedingter Kündigung
Problempunkt
Der Arbeitgeber betreibt mehrere Pflegeheime, Kindertagesstätten, ein Wohnheim und eine Schule unter einheitlicher Leitung und unterliegt dem KSchG. Ein Arbeitnehmer war dort seit 2007 als Hausmeister für den Bereich Seniorenresidenz T mit 20 Wochenstunden Arbeitszeit angestellt.
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