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Organisationsentscheidung bei betriebsbedingter Kündigung

paul/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Organisationsentscheidung bei betriebsbedingter Kündigung

Problempunkt

Der Arbeitgeber betreibt mehrere Pflegeheime, Kindertagesstätten, ein Wohnheim und eine Schule unter einheitlicher Leitung und unterliegt dem KSchG. Ein Arbeitnehmer war dort seit 2007 als Hausmeister für den Bereich Seniorenresidenz T mit 20 Wochenstunden Arbeitszeit angestellt.

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