Vertragliche und gesetzliche Kündigungsfrist: Günstigkeitsvergleich
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Vertragliche und gesetzliche Kündigungsfrist: Günstigkeitsvergleich
Problempunkt
Die Klägerin war seit 1976 bei der Beklagten beschäftigt, zuletzt als AT-Mitarbeiterin. Die Parteien hatten im letzten Anstellungsvertrag vom 15.3.2005 eine Kündigungsfrist von sechs Monaten zum 30. Juni oder zum 31.Dezember vereinbart.
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