Wettbewerbsverstoß durch Darlehensgewährung

1. Ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot verbietet auch das Belassen eines zinslosen Darlehens, das ein Arbeitnehmer einem Konkurrenzunternehmen des Arbeitgebers gewährt hatte.

2. Ein berechtigtes geschäftliches Interesse an einem Wettbewerbsverbot i. S. d. § 74a Abs. 1 Satz 1 HGB kann darin bestehen, dass sich ein ausgeschiedener Mitarbeiter nicht in erheblichem Maße an einem Konkurrenzunternehmen beteiligt.

(Leitsätze des Bearbeiters)

BAG, Urteil vom 7. Juli 2015 – 10 AZR 260/14

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Bild: AlcelVision/stock.adobe.com
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Problempunkt

Der klagende Arbeitnehmer hatte im Rahmen des Arbeitsverhältnisses ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot mit dem beklagten Arbeitgeber abgeschlossen. Inhaltlich wurde der Kläger für die Dauer von zwei Jahren nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Karenzentschädigung verpflichtet, sich weder mittelbar noch unmittelbar,

- bei einem oder für ein Unternehmen tätig zu sein,

- bei der Gründung eines solchen Unternehmens mitzuwirken oder

- sich an ihm zu beteiligen, noch

- ein solches mit Rat und Tat zu unterstützen.

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