Wettbewerbsverstoß durch Darlehensgewährung
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Wettbewerbsverstoß durch Darlehensgewährung
Problempunkt
Der klagende Arbeitnehmer hatte im Rahmen des Arbeitsverhältnisses ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot mit dem beklagten Arbeitgeber abgeschlossen. Inhaltlich wurde der Kläger für die Dauer von zwei Jahren nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Karenzentschädigung verpflichtet, sich weder mittelbar noch unmittelbar,
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