Wiedereinstellungsanspruch bei Betriebsübergang

1. Die gesetzlichen Kündigungstermine nach § 622 Abs. 2 BGB sind einzelvertraglich nicht abdingbar.

2. Ein Betriebsübergang erfordert keine unmittelbare vertragliche Beziehung zwischen dem bisherigen Inhaber und dem Erwerber.

3. Ein Wiedereinstellungsanspruch kann auch rückwirkend auf Abschluss eines Arbeitsvertrags mit dem Erwerber gerichtet sein. Er ist jedoch innerhalb eines Monats nach Kenntniserlangung von den tatsächlichen Umständen, die den Betriebsübergang ausmachen, geltend zu machen.

(Leitsätze der Bearbeiterin)

BAG, Urteil vom 21. August 2008 – 8 AZR 201/07

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Bild: Stefan-Yang / stock.adobe.com
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Problempunkt

Die Klägerin war bei der HP GmbH als Hausdamenassistentin angestellt. Auf den Arbeitsvertrag fanden die gesetzlichen Kündigungsfristen Anwendung. Die HP GmbH war Betreiberin eines Hotelkomplexes, den sie von der beklagten I KG gepachtet hatte. Sie kündigte den Pachtvertrag ordentlich zum 17.10.2005. In diesem Zusammenhang sprach sie auch gegenüber der Klägerin eine ordentliche Kündigung aus betriebsbedingten Gründen wegen Aufgabe des Hotelbetriebs aus, ebenfalls zum 17.10.2005. Dagegen erhob die Klägerin zunächst Kündigungsschutzklage, die sie dann wieder zurücknahm.

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