Wiedereinstellungsanspruch bei Betriebsübergang
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Wiedereinstellungsanspruch bei Betriebsübergang
Problempunkt
Die Klägerin war bei der HP GmbH als Hausdamenassistentin angestellt. Auf den Arbeitsvertrag fanden die gesetzlichen Kündigungsfristen Anwendung. Die HP GmbH war Betreiberin eines Hotelkomplexes, den sie von der beklagten I KG gepachtet hatte. Sie kündigte den Pachtvertrag ordentlich zum 17.10.2005.
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