Zurechnung des Anwaltsverschuldens bei Fristversäumnis
Problempunkt
Die Parteien stritten über die nachträgliche Zulassung einer Kündigungsschutzklage. Die Klägerin war seit dem 19.4.2006 bei der Beklagten beschäftigt. Diese kündigte das Arbeitsverhältnis mit Schreiben vom 25.9.2007, das der Klägerin am 26.9.2007 zuging, zum 31.10.2007.
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Redaktion (allg.)
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● Problempunkt
Vorliegend stritten die Parteien insbesondere über die formwirksame Erhebung einer Kündigungsschutzklage. Die (spätere)
Problempunkt
Der Kläger war bei der Beklagten zuletzt zu einem Jahresbrutto von 450.000 Euro als leitender Einkäufer tätig. Der
Problempunkt
Die Parteien streiten im Rahmen einer wirksamen Kündigung über die nachträgliche Zulassung einer Kündigungsschutzklage
Nach der Rechtsprechung des BAG hat der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber die durch das Tätigwerden eines Detektivs entstandenen notwendigen
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Problempunkt
Der Betriebsrat begehrt die Freistellung von Rechtsanwaltskosten. Das Gremium hatte durch ordnungsgemäßen Beschluss die C Agentur UG