EU-Entsenderichtlinie neu geregelt

Bild: pixabay.com
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Der Bundestag hat am 18. Juni 2020 das Gesetz zur Umsetzung der geänderten Richtlinie über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen beschlossen. Die geänderte Richtlinie soll einerseits die Arbeitsbedingungen entsandter Arbeitnehmer verbessern, andererseits die Wirtschaft vor Lohndumping und so sich ergebender unfairer Konkurrenz schützen.

Nach Deutschland entsandte Arbeitnehmer profitieren künftig stärker als bisher von Arbeitsbedingungen, die in deutschen Rechts- und Verwaltungsvorschriften sowie in allgemeinverbindlichen Tarifverträgen geregelt sind.

Der Gesetzentwurf regelt ebenfalls die Anforderungen an Unterkünfte, die vom Arbeitgeber gestellt werden (müssen), und soll darüber hinaus verhindern, dass Geld, welches Arbeitnehmer zur Erstattung von Aufwendungen erhalten, auf die Entlohnung angerechnet wird.

Sind die im Gesetz aufgelisteten Arbeitsbedingungen in deutschlandweit geltenden allgemeinverbindlichen Tarifverträgen geregelt, gelten sie künftig in allen Branchen auch für entsandte Arbeitnehmer. Somit soll die Vergütung stärker nach Tätigkeit, Qualifikation und Berufserfahrung differenziert werden können. Die Zollbehörden kontrollieren die Einhaltung der in solchen Tarifverträgen enthaltenen Entlohnungsbedingungen und werden mit dem Gesetzentwurf noch einmal um ca. 1.000 Mitarbeiter verstärkt.

Der Bundesrat berät am 3. Juli abschließend über das Gesetz. Das Umsetzungsgesetz soll zum 30. Juli 2020 in Kraft treten.

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