Novellierung des Entsendegesetzes auf dem Weg

Quelle: pixabay.com
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Zur Novellierung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) hat die Bundesregierung einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der erstmals am 29.5.2020 auf der Tagesordnung im Bundestag stand. Mit der Vorlage soll eine EU-Änderungsrichtlinie in nationales Recht umgesetzt werden.

Bundesweit allgemeinverbindliche Tarifverträge gelten danach nicht mehr nur im Baugewerbe. Sie sollen Anwendung finden „in allen Branchen nach dem AEntG auf Arbeitgeber mit Sitz im Ausland“, sofern sie Arbeitnehmer im Inland beschäftigen. Ausgenommen ist jedoch der Straßenverkehrssektor, für den die Neuregelungen nicht gelten.

Das BMAS stellte laut „hib – heute im bundestag Nr. 535/2020“ vom 26.5.2020 zudem klar, dass mit dem Gesetzesentwurf Überstundensätze oder Schmutz- und Gefahrenzulagen sowie Sachleistungen des Arbeitgebers künftig für alle in Deutschland tätigen Arbeitnehmer geleistet werden müssen. Weiterhin will man verhindern, dass das Geld, das Arbeitnehmer zur Erstattung ihrer Aufwendungen erhalten, auf die jeweilige Entlohnung angerechnet wird. Auch geregelt sind im Gesetzentwurf u. a. die Anforderungen an Unterkünfte, die vom Arbeitgeber für die Arbeitnehmer gestellt werden.

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