Im Bewerbungsverfahren liegt es nahe, aussichtsreiche Kandidaten auch via Google und Social-Media-Plattformen zu durchleuchten und auf Tauglichkeit zu überprüfen. Wo liegen hier die Grenzen, wann geht man als Personaler zu weit? Wir machen in dieser Folge einen kleinen Ausflug ins Datenschutzrecht.
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