Direkt zum Inhalt

Aktuelles

Insolvenzverwalter kann erstrittene Ausbildungsvergütung zurückfordern

Der Insolvenzverwalter kann Zahlungen des Arbeitgebers an Arbeitnehmer und Azubis, die nicht in der geschuldeten Art erfolgen, gemäß § 131 Abs. 1 Nr

EuGH: Flexible Anwendung der wöchentlichen Ruhezeit

Die wöchentliche Ruhezeit für Arbeitnehmer muss nach einem Urteil des EuGH vom 9.11.2017 (C-306/16) nicht notwendigerweise auf den auf sechs

Wirtschaftsweisen fordern flexiblere Arbeitszeitregelungen

Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (sog. Wirtschaftsweisen) hat eine Lockerung des ArbZG gefordert. Nach

Autobranche zieht Berufseinsteiger an

Die Automobilbranche übt trotz der aktuellen Vertrauenskrise eine hohe Anziehungskraft auf Young Professionals aus, wie ein Ranking des

Literaturtipp: Jahrbuch des Arbeitsrechts

Von Ingrid Schmidt (Hrsg.), Erich Schmidt Verlag, Berlin 2017, 382 Seiten, Subskriptionspreis bis 15.11.2017: 114 Euro, danach 148 Euro

Literaturtipp: Schaub: Arbeitsrechts-Handbuch

Von Dr. h.c. Günter Schaub † (Hrsg.), Verlag C. H. Beck, 17. Aufl., München 2017, 3.057 Seiten, Preis: 129 Euro

Beitrag Round Table zum Arbeitsrecht als Download verfügbar

Die Legislaturperiode der dritten Großen Koalition in der Bundesrepublik ist zu Ende. In dieser Zeit haben der nationale und der europäische

Studierende verinnerlichen New-Work-Konzept

Eine Umfrage unter 2.700 Studierenden zum Thema Sinn, Sicherheit und Stress zeigt deutlich, dass die heutige Generation der Studierenden und

Herrscht Langeweile in deutschen Büros?

Angestellte sind bis zu acht Stunden pro Woche – also einen vollen Arbeitstag – von ihren Aufgaben im Job gelangweilt. Das meinen 56 % der befragten

EU: Entsenderichtlinie soll verschärft werden

In der vergangenen Woche einigten sich die Arbeits- und Sozialminister der EU auf einen Reformkompromiss zur Entsenderichtlinie 96/71/EG. Den

Keine Verlängerung der Kündigungsfrist in AGB

Die erhebliche Verlängerung der gesetzlichen Kündigungsfrist für den Arbeitnehmer in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) kann eine unangemessene

Wirksamkeit einer Versetzung von Nacht- in Wechselschicht

Für die Wirksamkeit einer Versetzung ist es nicht erforderlich, dass zuvor ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) i. S. v. § 84 Abs. 2 SGB