Direkt zum Inhalt

Kurz gefragt: „ArbZG abschaffen, Teilzeit einschränken: Wie realistisch ist das?"

Bild: IBEX.Media/stock.adobe.com
Bild: IBEX.Media/stock.adobe.com

Bundeskanzler Friedrich Merz würde das ArbZG streichen, müsste er sich für ein Regelwerk entscheiden und die Mittelstands- und Wirtschaftsunion der CDU will das Recht auf Teilzeit beschränken, um "Lifestyle-Teilzeit" zu bekämpfen. Hinter diesen zugespitzten Aussagen steckt der Wunsch nach mehr Flexibilität und Bürokratieabbau. Wie steht es um die entsprechenden Regelungen in Deutschland?

Mehr zum Thema auf AuA - Arbeit und Arbeitsrecht

Kongress Arbeitsrecht 2026 [

Zum kostenpflichtigen Online-Seminar

https://www.arbeit-und-arbeitsrecht.de/musterformulare

Fragen rundum das Thema Podcast Werbung: aua.anzeigen@hussmedien.de

Hier geht's zum Probelesen.](https://www.arbeit-und-arbeitsrecht.de/fachmagazin/abonnement?utmcampaign=Podcast-Backlink-1021&utmsource=aua&utmmedium=ig&utmcontent=txt))
Jetzt 2 Monate AuA testen und danach viele Vorteile genießen!

Keine News mehr verpassen? Das ist unser Newsletter!

Unser vollständiges §15 Seminar- und Weiterbildungsprogramm gibt es hier](https://www.arbeit-und-arbeitsrecht.de/veranstaltungen/online-seminare?…campaign=Podcast-Backlink1021&utmsource=aua&utmmedium=ig&utmcontent=txt)).

AuA auf LinkedIn