Familienpflegezeitgesetz beschlossen

© PIXELIO/Rainer Sturm
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Der Bundestag hat am 20.10.2011 das Gesetz zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf (FPfZG) verabschiedet. Ab 2012 haben pflegende Angehörige die Möglichkeit, ihre Arbeitszeit zu reduzieren und den Lohnausfall über einen längeren Zeitpunkt zu strecken (BT-Drs. 17/6000).

 Das FPfZG sieht vor, dass Arbeitnehmer für maximal zwei Jahre ihre Wochenarbeitszeit auf 15 Stunden reduzieren können, wenn sie einen nahen Angehörigen pflegen. Wird bspw. die Arbeitszeit in der Pflegephase von 100 auf 50 % reduziert, erhalten die Beschäftigten weiterhin 75 % des letzten Bruttoeinkommens. Wenn der Beschäftigte wieder Vollzeit arbeitet, erhält er weiterhin den reduzierten Lohn, bis der Vorschuss abgearbeitet ist. Zudem ist der Mitarbeiter während der Pflegezeit und bis zum Ausgleich des Zeitkontos vor Kündigungen geschützt. In der betrieblichen Praxis soll sich die Familienpflegezeit am Modell der Altersteilzeit orientieren. Einen Rechtsanspruch gibt es nicht – es muss eine betriebliche Vereinbarung mit dem Arbeitgeber getroffen werden.

Unternehmen können zur Finanzierung des Modells ein zinsloses KfW-Darlehen beantragen. Zudem ist eine Versicherung erforderlich, um insbesondere kleine Firmen vor dem Ausfallrisiko bei Berufs- und Erwerbsunfähigkeit zu schützen. In der Familienpflegezeit sind zudem Beiträge zur Renten- und Pflegeversicherung zu zahlen.

Weitere ausführliche Informationen zum FPfZG finden Sie auch im Beitrag von Novara, AuA 10/11, S. 573 ff.

 

#ArbeitsRechtKurios: Amüsante Fälle aus der Rechtsprechung deutscher Gerichte - in Zusammenarbeit mit dem renommierten Karikaturisten Thomas Plaßmann (Frankfurter Rundschau, NRZ, Berliner Zeitung, Spiegel Online, AuA).

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