Flüchtlinge in Deutschland richtig beschäftigen

Source: pixabay.com
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Künftig sollen Flüchtlinge stärker in den Arbeitsmarkt integriert werden. Personalverantwortliche müssen dabei einiges beachten. Wichtige Informationen haben die Bundesagentur für Arbeit (BA), die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zusammengestellt.

Bereits Ende Juli 2015 hatte das Bundeskabinett eine Änderung der Beschäftigungsverordnung beschlossen, um Betroffenen einen leichteren Zugang zu berufsorientierenden Praktika zu schaffen. Kurz danach, Anfang August, stimmte es darüber hinaus einem Gesetz zu, dass helfen soll, Asylsuchende besser zu integrieren. Junge geduldete Menschen sollen künftig bei einer Berufsausbildung im Betrieb früher und besser unterstützt werden können. Das vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) ausgearbeitete Regelwerk soll schon ab 1.1.2016 gelten und Flüchtlinge durch Berufsausbildungsbeihilfe, Assistierte Ausbildung oder ausbildungsbegleitende Hilfen fördern.

Wer in Zukunft Flüchtlinge in seinem Unternehmen beschäftigen oder ausbilden möchte, fragt sich nun untern welchen Bedingungen dies möglich ist, was bei der Ausbildung zu beachten ist und welche Unterstützungsmöglichkeiten es gibt. Schnelle Antworten gibt jetzt die Informationsbroschüre „Potentiale nutzen – geflüchtete Menschen beschäftigen“ der BA in Zusammenarbeit mit der BDA und dem BAMF, die kostenfrei heruntergeladen werden kann.

Mehr zum Thema erzählt Rehder in AuA 9/15, S. 538 im aktuellen Interview (erhältlich ab 9.9.2015).

Weiterführende Links:
https://www.arbeitsagentur.de/web/wcm/idc/groups/public/documents...

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