Präventionsgesetz: Gesundheitsvorsorge in Unternehmen

Source: pixabay.com
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Ende Juli 2015 trat das „Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention“ in Kraft, einige Änderungen gelten allerdings erst zum 1.1.2016.
Das Gesetz soll die betriebliche Gesundheitsförderung mit mehr Leistungen für die Beschäftigten unterstützen und Krankheiten langfristig verhindern. Besonders kleine und mittlere Unternehmen sollen davon profitieren. Die Krankenkasse erbringt deshalb seit Januar 2016 nun auch in Betrieben Leistungen zur Prävention und Gesundheitsförderung. Zudem wird der Arbeitsschutz mehr mit der Gesundheitsförderung verknüpft. Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte sollen in die Krankenkassen-Leistungen einbezogen werden. Sie beraten Betriebe beim Aufbau und der Stärkung von gesundheitsfördernden Strukturen. Das soll Risiken und Potenziale erkennbar und Verbesserungsvorschläge möglich machen. Ab 2016 sollen die Krankenversicherer pro Versichertem übrigens die doppelte Summe ausgeben. Künftig müssen sie statt drei dann sieben Euro pro Patient für Gesundheitsvorsorge zahlen.
Nicht verausgabte Mittel aus der Sozialen Pflegeversicherung für stationäre Pflegeeinrichtungen werden seit dem 1. Januar im Folgejahr für kassenübergreifende Leistungen verwendet.

In diesem Buch werden die verschiedensten Aspekte für Praktiker umfassend dargestellt und der Aufbau und die Systematik des Arbeitsschutzes, Compliance-relevanter Aspekte, Rechte und Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern erläutert.

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