BAG zur Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung

Quelle: pixabay.com
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Nach § 95 Abs. 2 Satz 3 SGB IX (in der Fassung vom 30.12.2016 bis 31.12.2017 geltenden Fassung – seit 1.1.2018 neu geregelt in § 178 Abs. 2 Satz 3 SGB IX) ist die Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten Menschen unwirksam, wenn die Schwerbehindertenvertretung nicht angehört wird. Der Inhalt der Anhörung und die Dauer der Frist für eine Stellungnahme richten sich nach den jeweils geltenden Grundsätzen (§ 102 BetrVG). Das BAG hat in einem Urteil vom 13.12.2018 (2 AZR 378/18) entschieden, dass eine Kündigung nicht allein deshalb unwirksam ist, weil der Arbeitgeber die Schwerbehindertenvertretung nicht unverzüglich über die Kündigungsabsicht unterrichtet.

Die Arbeitgeberin beantragte ende 2016 die behördliche Zustimmung zu einer ordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses der Klägerin, die einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt ist. Am 20.2.2017 erteilte das Integrationsamt einen positiven Bescheid. Die beklagte Arbeitgeberin hörte mit Schreiben vom 7. bzw. 15.3.2017 den Betriebsrat und die Schwerbehindertenvertretung an. Das Arbeitsverhältnis der Klägerin wurde hiernach am 24.3.2017 zum 30.9.2017 gekündigt. Die dagegen gerichtete Kündigungsschutzklage hatte in den Vorinstanzen Erfolg.

Das BAG hob auf die Revision der Beklagten das Berufungsurteil auf und verwies die Sache zur erneuten Entscheidung zurück an das Sächsische LAG. Dieses hat zu Unrecht angenommen, dass die Kündigung nach § 95 Abs. 2 Satz 3 SGB IX a. F. unwirksam war, weil die Arbeitgeberin die Schwerbehindertenvertretung erst nach Abschluss des behördlichen Verfahrens und der Betriebsratsanhörung beteiligt habe. Anhand der bisherigen Feststellungen der Tatsacheninstanzen konnte die Wirksamkeit der Kündigung seitens des BAG nicht abschließend beurteilt werden, sodass nur die Zurückverweisung in Betracht kam.

#ArbeitsRechtKurios: Amüsante Fälle aus der Rechtsprechung deutscher Gerichte - in Zusammenarbeit mit dem renommierten Karikaturisten Thomas Plaßmann (Frankfurter Rundschau, NRZ, Berliner Zeitung, Spiegel Online, AuA).

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