Lesedauer: ca. 12 Minuten
ARBEITSRECHT
Freie Mitarbeit
Voraussetzung, Grenzen und rechtssichere Gestaltung
Die freie Mitarbeit ist dadurch gekennzeichnet, dass der Auftragnehmer seine Tätigkeit in wirtschaftlicher und persönlicher Unabhängigkeit ausübt. Statt der Eingliederung in ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis (§ 611a BGB) wird die Zusammenarbeit über die zivilrechtlichen Regelungen des Dienst- oder Werkvertrags definiert (§§ 611, 631 BGB; vgl.
Weiterlesen mit AuA-PLUS
Um den kompletten Artikel zu lesen, benötigen Sie ein AuA-PLUS Abonnement.
Sie haben Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus?
Kontaktieren Sie unseren Leserservice.
Premium
