Direkt zum Inhalt

Arbeitnehmerstatus

● Problempunkt

Seit dem 1.7.2009 betreibt der Kläger eine Autowaschstraße im Namen und auf Rechnung der Beklagten. Grundlage war ein von den Parteien

Premium

Gig-Economy und Plattformarbeit: Selbständigkeit oder verstecktes Arbeitsverhältnis? Die rechtliche Einordnung

Anspruch auf Entgeltdifferenz wegen Geschlechtsdiskriminierung – Paarvergleich

Männer und Frauen haben bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit Anspruch auf gleiches Entgelt. Klagt eine Arbeitnehmerin auf gleiches Entgelt für

Problempunkt

Der Kläger war bei der Beklagten zu 1) vom 1.2.2022 bis zum 31.1.2023 beschäftigt und verdiente 2.700 Euro brutto. Der Beklagte zu 2) ist

Premium

Freie Mitarbeit einer Musikschullehrerin ist kein Arbeitsverhältnis

Das Arbeitsgericht Berlin hat die Klage einer vertraglich als freie Mitarbeiterin beschäftigten Musikschullehrerin gegen das Land Berlin abgewiesen

Fahrdienste wie Uber, Lieferdienste wie Lieferando oder aber auch Unterkunftsvermittlungsservices wie Airbnb sind aus dem Alltag vieler Menschen nicht

Premium

Problempunkt

Der Kläger war über einen Zeitraum von zwei Jahren bei einer Konzerngesellschaft eines Automobilkonzerns als sog. Sitzefertiger angestellt

Premium

Begriff Scheinselbstständigkeit

Scheinselbstständigkeit liegt in solchen Sachverhalten vor, in denen Erwerbstätige nach der Ausgestaltung

Premium

Podcast | Arbeitnehmerstatus eines Marketingmitarbeiters

Erneut beschäftigen wir uns mit einem Klassiker aus gegebenem Anlass: Welche Kriterien sind zur Abgrenzung freier Mitarbeit und einer

Podcast | Scheinselbstständigkeit verhindern

Freie Mitarbeit und Fremdpersonaleinsatz bergen das Risiko der Begründung eines unbeabsichtigten Arbeitsverhältnisses. Das ist für den Arbeitnehmer

In dem durch das LSG Berlin-Brandenburg mit Urteil vom 26.1.2023 entschiedenen Fall (L4KR 550/16) ging es um die Einstufung der Tätigkeit eines IT

Premium

Podcast | Fitnesstrainer: Arbeitnehmer oder freier Mitarbeiter?

In den vergangenen Wochen schlug ein Beschluss des LSG Bayern hohe Wellen, in dem es um die mitunter schwierige Abgrenzung von Freier Mitarbeit und