Arbeitnehmerstatus
● Problempunkt
Der Beschluss des BAG befasst sich mit der arbeitsrechtlichen Einordnung der Tätigkeit von Schiedsrichtern und Schiedsrichter
● Problempunkt
Die Parteien streiten über die Rückzahlung von Honoraren und Umsatzsteuer, die die Klägerin der Beklagten in den Jahren 2015 bis 2018
Bei zahlreichen Veranstaltungen wie Festivals, Messen oder Sportevents unterstützen oftmals „Veranstaltungshelfer“ oder „Volunteers“ bei Organisation
● Problempunkt
Seit dem 1.7.2009 betreibt der Kläger eine Autowaschstraße im Namen und auf Rechnung der Beklagten. Grundlage war ein von den Parteien
Gig-Economy und Plattformarbeit: Selbständigkeit oder verstecktes Arbeitsverhältnis? Die rechtliche Einordnung
Anspruch auf Entgeltdifferenz wegen Geschlechtsdiskriminierung – Paarvergleich
Problempunkt
Der Kläger war bei der Beklagten zu 1) vom 1.2.2022 bis zum 31.1.2023 beschäftigt und verdiente 2.700 Euro brutto. Der Beklagte zu 2) ist
Freie Mitarbeit einer Musikschullehrerin ist kein Arbeitsverhältnis
Fahrdienste wie Uber, Lieferdienste wie Lieferando oder aber auch Unterkunftsvermittlungsservices wie Airbnb sind aus dem Alltag vieler Menschen nicht
Problempunkt
Der Kläger war über einen Zeitraum von zwei Jahren bei einer Konzerngesellschaft eines Automobilkonzerns als sog. Sitzefertiger angestellt
Begriff Scheinselbstständigkeit
Scheinselbstständigkeit liegt in solchen Sachverhalten vor, in denen Erwerbstätige nach der Ausgestaltung
